| Doch Bernd
Joschko, der Begründer der Synergetik-Therapie wie auch die
regionalen Verbandsvertreterinnen zeigten sich vor dem
Landgericht in Ravensburg gewappnet. Zudem hatten sie mit
dem Dresdner Juristen Hansjörg Elbs einen hervorragenden
Rechtsbeistand.
Anwalt Elbs stellt in dem
Strafbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft zunächst formelle
Fehler fest. Seine weiteren detaillierten Fragen, was dem
angeklagten Synergetik-Therapeuten denn eigentlich
vorgeworfen werde, vermochten offenbar weder das Gericht
noch die Staatsanwaltschaft schlüssig zu beantworten.
Nachdem Rechtsanwalt Elbs
auch noch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
Frühjahr 2004 zum Thema „Geistiges Heilen / Heil-
praktikergesetz“ hinwies (siehe auch Grenzenlos, Mai
2004: „Ein Langer Weg: Bundesverfassungsgericht: Geistiges
Heilen ohne Heilpraktikerzulassung ist zulässig“) wurde
das Verfahren eingestellt, der Angeklagte freigesprochen.
Zur Zeit sind Bernd
Joschko und seine Mitstreiter/innen dabei, die Genehmigung
für die Synergetik-Therapie ohne HP-Zulassung bundesweit zu
erreichen. |